Rechtsgebiete

Leistungsspektrum meiner Kanzlei

 

 

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften gliedert sich das besondere Angebot eines Rechtsanwaltes in Tätigkeits- und in Interessenschwerpunkte. *

 

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Verkehrsrecht und das Strafrecht.

 

Anfang 2010 bin ich nach entsprechenden Lehrgängen und bestandenen Prüfungen durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zum

 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

ernannt worden.

 

 

Interessenschwerpunkte meiner beruflichen Tätigkeit sind das Familien- und das Arbeitsrecht.

 

Auch der Einzug von Forderungen und die damit verbundene Inkassotätigkeit für gewerbliche Mandanten gehören zum „normalen“ Alltag in meiner Kanzlei.

 

Natürlich bin ich auch auf weiteren Rechtsgebieten tätig, sprechen Sie mich hierzu einfach an.

 

 

 

 

 

 

§ 7 Berufsordnung

 

Unabhängig von der Angabe von Fachanwaltsbezeichnungen dürfen als Teilbereiche der Berufstätigkeit nur Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benannt werden. Insgesamt sind nicht mehr als fünf Benennungen zulässig, davon höchstens drei Tätigkeitsschwerpunkte. Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte sind jeweils als solche zu bezeichnen.

 

Tätigkeitsschwerpunkte darf nur benennen, wer nach der Zulassung mindestens zwei Jahre auf dem benannten Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist.

 

 

 

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Kontaktieren Sie uns unter +49 2855 15686 oder direkt per Kontaktformular.