Im Verkehrsrecht geht es hauptsächlich um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen. Dazu gehört aber auch die Auseinandersetzung mit anderen Versicherungen, wie z.B. der Vollkaskoversicherung; oder aber die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach dem Kauf eines (neuen oder gebrauchten) PKW.
Die Vertretung in Bußgeldsachen oder die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen gehören ebenfalls zum Verkehrsrecht, zugleich aber auch zum Strafrecht, meinem zweiten Tätigkeitsschwerpunkt.